Wer regelmäßig seine laufenden Kosten überprüft, kann einer schleichenden Teuerung wirkungsvoll entgegenarbeiten. Zu den größten Kostenposten im Privathaushalt zählen die Energiekosten. Seit der Liberalisierung des Strommarktes haben schon viele Energiekunden einschlägige und nicht immer nur gute Erfahrungen mit Anbieterwechsel gemacht. Lesen Sie nachfolgende Hinweise und nutzen Sie das unten stehende Vergleichsangebot powerd by Check24
Vertragslaufzeit, Preisbindung und Kündigungsfristen können auf lange Sicht erhebliche Vor- oder Nachteile für den Verbraucher bedeutet. Achten Sie darauf, dass die Preisgarantie des Anbieters mindestens so lange anhält, wie die Mindestvertragslaufzeit. Kurze Kündigungsfristen ermöglichen einen spontanen Wechsel, falls in Zukunft alternative Angebote interessanter werden.
Der Preis ist nicht das einzige Entscheidungskriterium. Die Vertragsbedingungen können sehr unterschiedliche gestrickt sein, der Service der Anbieter sowie Umweltaspekte und wirtschaftliche Zusammenhänge der Unternehmen spielen eine Rolle. Unter der Rubrik "Kundenmeinungen" können Sie recht schnell erkennen, ob der betreffende Anbieter sauber arbeitet oder ob sich für Kunden nachteilige Überraschungen häufen.
Wer gegen Atomkraft ist, kann beim Anbieterwechsel Zeichen setzen: Zu einen können Sie nur Ökotarife auswählen. Zum anderen sollten Sie konsequenter Weise die Angebote der Tochtergesellschaften der Atomkraftwerksbetreiber vermeiden. Dabei ist hilfreich zu wissen, dass
- Eprimo zum RWE-Konzern gehört
- E-wie-einfach zu E.On
- Yello zu EnBW
Strompakete sehen auf den ersten Blick recht günstig aus. Beachten Sie, dass Sie bei einem kleineren Verbrauch als dem vertraglich vereinbarten trotzdem das vollständige Paket bezahlen müssen. Es ist auch nicht klug, ein kleineres Paket zu kaufen, um möglicher Weise bezahlte Kilowattstunden nicht zu verbrauchen: Denn der Mehrverbrauchspreis, welcher pro Kilowattstunde berechnet wird, wenn das Paket abgefrühstückt ist, wird meist mit einem überteuerten Tarif berechnet.
Vorauszahlungen beim Energieeinkauf haben in der Vergangenheit manchem Verbraucher böse Überraschungen beschert: Anbieter, welche in großem Stil billige Tarife an Kaution und Vorauskasse geknüpft haben, sind in jüngster Vergangenheit reihenweise in Insolvenz gegangen. In aller Regel erhalten Sie die Vorauszahlung nicht zurück und haben auch keinen Anspruch auf Energielieferung, sodass Sie den Strom vom Grundversorger oder dann wieder neuen Anbieter nochmals bezahlen müssen.
Lukrativ durch Bonuszahlungen erscheinen manche Tarife. Schauen Sie sich die Bonusbedingungen genau an: Schlichtungsstellen werden überflutet mit Streitereien, wo der Anbieter durch gewitzte AGB-Formulierungen den Bonus nur auszahlt, wenn der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit nicht aufgelöst wird (Bonusauszahlung im 13. Belieferungsmonat). Um den versprochenen Bonus zu erhalten, müssen Sie auf die Kündigen zum Ende der einjährigen Mindestvertragslaufzeit verzichten und sind so ein weiteres Jahr in Belieferung. Die Bedingungen können sehr viel ungünstiger sein, als im ersten Belieferungsjahr. Nutzen Sie die Möglichkeit, im Vergleichsrechner Angebote ohne Boni zu selektieren.